8. Kapitel.

Ein jeder muß seine Taschenuhr selbst reguliren und alle 8 oder 10 Tage einmal stellen.

Wie ich schon im 5. Kapitel gezeigt habe, hängt die Regelmäßigkeit der Taschenuhren von der Wärme und Kälte, von den Reibungen etc. ab. Es folgt daraus, daß

1) Die Taschenuhren Sommer und Winter über variiren müssen; im Winter gehen sie vor und im Sommer nach. Es gibt aber welche, die das Gegentheil davon thun;

2) daß die Uhren vorgehen oder sich verspäten, je nachdem die Temperatur der Taschen der Uhrbesitzer beim Tragen ist; denn eine Taschenuhr, die beim Uhrmacher regulirt war, ist es nicht mehr, sobald sie in die Tasche kommt;

3) daß die Reibungen, die Verdickung des Oels und die Schwächung der großen Feder die Regelmäßigkeit der Taschenuhr unmerklich verändert. Damit sie nun regulirt bleibt, muß man nach Proportionen der Verspätung, welche jene Ursachen hervorgebracht haben, den Zeiger der Rückscheibe (Rosettenzeiger genannt) rücken. Jeder muß daher seine Uhr selbst reguliren, und wenn die Uhr nur einigermaßen gut ist, wird sie auch beständig gut gehen. Denn eine Uhr, die immer unter den Händen einer und derselben Person sich befindet, ist auch immer einer und derselben Temperatur, Bewegung, Lage etc. ausgesetzt. Dann ist es auch nicht mehr so absolut nothwendig, daß man sie alle 8 oder 10 Tage nach einer guten Wand- oder Sonnenuhr stellt.

Wenn dann endlich die durch jene mehr gedachten Ursachen hervorgebrachten Veränderungen so gewirkt haben, daß die Uhr sich merklich verspätet, so braucht man nur den Rosettenzeiger zu rücken, und die Uhr von neuen zu richten.

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